AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Ausbildungs-und SchulordnungMit dem heutigen Tag sind Sie in unserer Sportgemeinschaft aufgenommen worden. Das Leben in einer Gemeinschaft gewährt bekanntlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf der Erfüllung im Interesse eines geordneten Übungsbetriebes und mit Rücksicht auf die andern Teilnehmer nicht verzichtet werden kann.Unter diesem Aspekt ist die nachstehende Schulordnung zu verstehen, auf der Befolgung durch den Einzelnen die Gemeinschaft bestehen muss.DatenschutzinformationenDieser Lehrgang ist von mir persönlich bzw. von meinen gesetzlichen Vertreter freiwillig gewählt worden. Die Beiträge werden per SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren von meinen Konto eingezogen.Ich bin damit einverstanden das meine Daten, termingerecht gesendet werden! Auf Anfrage werden die Daten gelöscht!Die umseitigen Geschäftsbedingungen, sowie die Information für den Datenschutz, habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese mit meiner Unterschrift, im vollen Umfag an. Des Weiteren bin ich damit einverstanden das meine Daten an dritte Personen weiter geleitet werden. Ich kann jederzeit einsehen, wohin meine Daten übermittelt werden!GebührenFür die Anmeldung wird eine einmalige Gebühr von 60€ erhoben!Diese beinhaltet die Bearbeitungsgebühr, SCB Aufnäher, Kampfsportanzug und SCB Infomappe!Monatbeiträge ab 15€ möglich!Der Teilnehmer versichert das er gesund ist.Sauberkeit des Körpers, der Sportkleidung und besonders der Füße ist Pflicht. Finger– und Fußnägel sind kurz zu halten. Schmuck in jeglicher Form darf während der Übungen wegen Verletzungsgefahr nicht getragen werden.Jeder Kursus beginnt (und endet) pünktlich. Jeder Schüler hat daher rechtzeitig auf der Trainingsfläche zu erscheinen.Es ist jedem Teilnehmer untersagt, Freunde mit in die Garderobe zu nehmen.Jeder Teilnehmer ist angehalten, in den Umkleideräumen, Duschen und besonders in den Toiletten für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Bei Verunreinigungen wird der Teilnehmer aufgefordert seine Verunreinigung sofort zu beheben. Im Wiederholungsfall wird die Reinigung in Rechnung gestellt.Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld/Papiere wird keine Haftung übernommen. Sie können in den dafür bereitgestellten Aufbewahrungsorten aufbewahrt werden.Jeder Schüler ist aufgerufen, sich am schwarzen Brett oder im Internet, www.sportcenter-bottrop.de, über Nachrichten und etwaige Änderungen der Übungszeiten oder andern Informationen zu informieren. Die Sportcenter Leitung behält sich vor aus bestimmten Gründen, welches das Sportcenter betreffen, diese vorrübergehend zu schließen (z.B. Renovierung usw.). Nach Prüfungen ist es der Sportcenter Leitung freigestellt am nachfolgenden Werktag das Sportcenter geschlossen zu halten.Sachbeschädigungen werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.Die Sportcenter Leitung ist berechtigt, die Räume innerhalb des Ortes/Kreises zu wechseln.Die Sportcenter Leitung hält für jeden Vertragspartner, auch wenn er nicht am Unterricht teilnimmt, einen Unterrichtsplatz frei. Die Kosten des einzelnen Kurses/Lehrgang verringern sich daher nicht, wenn er nicht am Kursus/Lehrgang teilnimmt. Deshalb verpflichtet sich der Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn er nicht am Training teilgenomen hat.Das Sportcenter bleibt während der Sommerferien für 3,5 Wochen geschlossen. Dieses wird von der Sportcenter Leitung früh genug bekannt gegeben. Ebenso an gesetzlichen Feiertagen und in der Zeit vom 19. Dezember bis zum 8. Januar eines jeden Jahres bleibt das Sportcenter geschlossen. Die Osterferien ist das Sportcenter auch geschlossen. Während dieser Zeiten muss der Beitrag weiter gezahlt werden! Die Unterrichtsvergütung ist im Voraus zu zahlen und spätestens bis zu 5. eines jeden Monates fällig. Solange die Unterrichtsvergütung nicht pünktlich gezahlt werden sollte, tragen die Kosten eines eventuellen Mahn- oder Einzugsverfahrenes das Mitglied beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter. Gerät der Schüler zwei Monate mit seiner Beitragszahlung in Verzug, wird das gesamte ausstehende Honorar bis zum Ablauf des Vertrages auf einmal fällig und ist mit monatlichen 15% zu verzinsen. Außerdem ist die Sportcenter Leitung zur fristlosen Kündigung befugt. Verstöße gegen die Ausbildungs-und Sportcenterordnung berechtigen die Sportcenter Leitung nach einmaliger Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die noch ausstehende Vergütung bis zum Vertragsabschluss ist als Vertragsstrafe zu zahlen.Bei einer Kursbelegung ist der gesamte Betrag, wie festgelegt, bei der Anmeldung in Bar oder durch Abbuchung vom Konto, sofort zu begleichen.Bei Möglichkeit der Schließung des Sportcenters ist das Mitglied verpflichtet, seine Beitragszahlungen, insbesondere seine rückständigen Beiträge bis zum Tag der Schließung zu tätigen. Sollte aus organisatorischen Gründen (Krankheitsfall beim Trainer, Todesfall beim Trainer usw.) z.B. das Taekwon Do Training wegfallen, so muss das Mitglied z.B. am Hap Ki Do Training teilnehmen. Dies gilt für alle Trainingsarten.Vor dem Training dürfen weder Alkohol noch Drogen konsumiert werden. Bei Zuwiderhandeln muss das Mitglied alle Konsequenzen und anfallenden Kosten selber tragen.Anschriften-, Namensänderungen und Wechsel des Arbeitgebers, sowie Kontoänderrungen bei Bankeinzug, sind dem Sportcenter unverzüglich anzugeben.Wiederholtes Stören der Trainingsstunde berechtigt die Sportcenter Leitung zum Ausschluss vom Training. Bei ungebührlichen Verhalten innerhalb und außerhalb des Sportcenter, wo die erlernten Künste und Techniken missbräuchlich angewandt werden, muss mit einer fristlosen Kündigung zur Teilnahme am Trainingsunterricht gerechnet werden. Wird eine fristlose Kündigung seitens des Sportcenters ausgesprochen, so hat der Vertragsnehmer die bis zum Kündigungsdatum anfallenden Gebühren und Beiträge weiterhin zu entrichten.Kann aus Gründen, die das Sportcenter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt o.ä.) der Unterricht nicht fortgesetzt werden, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen und die Benutzung der Räumlichkeiten des Sportcenters geschieht auf eigene Gefahr.Auslaufende und mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vereinbarungen oder der übrige Teil der Vereinbarungen davon unberührt.Jedes Mitglied ist verpflichtet ab dem 14ten Lebensjahr jährlich ein Führungszeugnis im Sportcenter abzugeben. Dieses muss immer anfangs eines jeden Jahres erfolgen Die anfallenden Kosten muss das Mitglied selber tragen.Sachbeschädigungen werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.Die Sportcenter Leitung ist berechtigt, die Räume innerhalb des Ortes/Kreises zu wechseln.Die Sportcenter Leitung hält für jeden Vertragspartner, auch wenn er nicht am Unterricht teilnimmt, einen Unterrichtsplatz frei. Die Kosten des einzelnen Kurses/Lehrgang verringern sich daher nicht, wenn er nicht am Kursus/Lehrgang teilnimmt. Deshalb verpflichtet sich der Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn er nicht am Training teilgenommen hat.Bei monatlicher Beitragszahlung ist das Mitglied verpflichtet, sich an die Vertragszeit zu halten. Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage, Krankheit, Urlaub, Mittag- und Nachtschicht gehen zu Lasten des Mitgliedes. Sie entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgeldes. Besonders im Falle der Krankheit (gleich welcher Art und Dauer) und des Wohnungswechsels (Umkreis von 50 km) ist der Beitrag weiter zu zahlen.Der Unterzeichnende ist mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sichert dieses ausdrücklich zu!